English French German Italian
Wir haben 38 Gäste online
Sie haben noch Fragen ?
Fon: +49 8531 130859
Fax: +49 8531 8838

social Bookmarks

Alexa Data Info

Home Service Berichte rund um die EDV Software Umstieg von Windows XP auf Windows 7 sollte jetzt erfolgen

Umstieg von Windows XP auf Windows 7 sollte jetzt erfolgen

PDF Drucken E-Mail
   Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 08:33 Uhr

So vermeiden Sie Lizenzfallen bei Windows 7.

Wenn ein Unternehmen seine Clients auf Windows 7 umstellen möchte, dann reicht die technische Planung der Migration keinesfalls aus. Sonst stellt sich nachher heraus, dass bestimmte Features oder die geplante Nutzung lizenzrechtlich gar nicht gedeckt sind und nur gegen Zusatzkosten zu haben sind.

Angesichts eines Marktanteils von rund 70 Prozent für Windows XP steigen die meisten Unternehmen von dieser Version des Betriebssystems auf Windows 7 um. Wer sich seit sechs oder sieben Jahren nicht mehr mit den Lizenzbedingungen für Microsofts Client-System auseinandergesetzt hat, wird feststellen, dass die ohnehin schwierige Materie noch komplizierter geworden ist. So gibt es allein im Volumenprogramm "Open License", das für kleine und mittelgroße Organisationen gedacht ist, mittlerweile acht verschiedene Varianten.

Häufig fehlt es in Firmen aber schon an Kenntnissen zu den Grundlagen der Windows-Lizenzierung, die zum Großteil schon unter XP galten. Dazu gehört etwa das Wissen, dass alle Lizenzen, die im Rahmen eines Volumenprogramms erworben werden, nur Upgrade-Lizenzen sind, und für jeden Rechner eine gültige OEM-Lizenz oder ein Full Packaged Product (FPP) voraussetzen. Microsoft sieht es jedenfalls als notwendig an, auf dem kürzlich eröffneten Volumenlizenzportal auf solche gängigen Missverständnisse und die daraus resultierenden Verstöße hinzuweisen.

Vor der technischen Planung der Windows-7-Migration ist es jedenfalls ratsam, sich Gedanken darüber zu machen, welche Lizenzen auf welchen Weg erworben werden sollen. Möglichweise lassen sich nämlich die in Betracht gezogenen Verfahren zur Verteilung des Betriebssystems lizenzrechtlich gar nicht realisieren. Denn Firmen, die auf den Erwerb von Volumenlizenzen verzichten möchten, unterliegen beim Software-Deployment erheblichen Einschränkungen.

Das so genannte Re-Imaging, also das Erstellen angepasster Systemabbilder, in die auch Anwendungen installiert werden, ist für Rechner mit einem OEM- oder FPP-Windows nicht erlaubt. Microsoft empfiehlt für Anwender, die keine Volumenlizenzen besitzen, Windows 7 über High-Touch Deployment zu installieren. Dieses Verfahren beruht auf der unbeaufsichtigten Installation mit Hilfe einer Antwortdatei, die der Administrator mit Windows SIM erstellt und womit er nur einen geringen Grad an Automatisierung erreicht.

Ein weiteres Privileg der Volumenlizenzen besteht darin, dass sie über Volumenaktivierung wesentlich einfacher freigeschaltet werden können als die Paketversionen. Dagegen muss der Käufer die OEM-Lizenzen von Windows nicht selbst aktivieren, weil dies der PC-Hersteller übernimmt. Diese Vorab-Aktivierung überlebt auch eine Neuinstallation des PCs. Sie darf im Fehlerfall jedoch nur von dem Wiederherstellungsmedium gestartet werden, das dem betreffenden Rechner zugeordnet ist.

Während Anwendern untersagt ist, aus einem OEM-Windows ein angepasstes Systemabbild zu erstellen, um es auf die Rechner zu verteilen, genießt der Hersteller des PCs hier mehr Freiheiten, die man sich zunutze machen kann. Sein Re-Imaging-Recht für die OEM-Version gilt allerdings nur bis zur Auslieferung an den Anwender.

Wenn eine größere Zahl von PCs ersetzt wird und die neuen Maschinen gleich unter Windows 7 laufen sollen, dann besteht daher die Möglichkeit, dass der Hardware-Lieferant die Installation an die Wünsche des Kunden anpasst. Er kann dabei nicht nur Windows modifizieren, sondern auch jegliche Software in das Image integrieren. Das Ergebnis dieser Anpassung nennt Microsoft "Custom Factory Image" (CFI). Die meisten großen PC-Anbieter haben diesen Service im Programm, allerdings fallen dafür normalerweise zusätzliche Kosten an.

Für den Kunden hat ein CFI mehrere Vorteile. Zum einen erhält er PCs, die nur noch geringer Anpassungen bedürfen und deren Inbetriebnahme entsprechend wenig Arbeit verursacht. Durch Verzicht auf die von vielen OEMs aufgespielte "Crapware" bekommt der Käufer zudem eine weniger verunreinigte Installation, die meist stabiler läuft und schneller startet.

Die meisten beworbenen Neuerungen von Windows 7 (Bitlocker ToGo, BranchCache, AppLocker, DirectAccess) benötigen auf der Gegenseite einen Windows Server 2008 R2 und sind zudem nur in den Editionen Ultimate und Enterprise verfügbar.

Ultimate gilt als Consumer-Ausgabe von Windows 7 und kann daher nicht über Volumenaktivierung, sondern nur einzeln freigeschaltet werden, erhält nur fünf Jahre Support und Sicherheits-Updates (10 bei den Firmenversionen) und darf mangels Re-Imaging-Rechts nicht in angepasste Systemabbilder umgepackt werden.

Windows 7 Enterprise hebt alle diese Beschränkungen auf, allerdings reicht für ihren Erwerb nicht eine bloße Volumenlizenz. Vielmehr müssen Unternehmen zusätzlich eine Software Assurance (SA) abschließen, mit der sie über eine regelmäßige Gebühr unter anderem Rechte für Updates erstehen, die innerhalb des Vertragszeitraums erscheinen.

Viele Unternehmen wägen ab, ob sich die Kosten für eine SA rechnen, weil sie schnell zu einer dauerhaften Verpflichtung werden kann. Während etwa Windows 7 Enterprise auch nach Ablauf des Abos weiterverwendet werden darf, sind andere exklusive Angebote eng an einen solchen Vertrag gebunden. Das gilt etwa für das Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP), dessen Programme von allen Rechnern entfernt werden müssen, wenn das Unternehmen die SA nicht verlängern möchte. Die Münchener Hypothekenbank entschied sich deshalb für Windows 7 Professional und wählte für die Applikationsvirtualisierung ein Tool von einem anderen Anbieter, weil Microsoft App-V nur als Teil von MDOP zu haben ist.

Apropos Lizenzkosten sparen: Microsoft bietet immer wieder Rabatte auf Volumenprogramme an, die durchaus interessant sein können. Aufgrund der Komplexität der Materie kann es aber leicht zu Missverständnissen hinsichtlich des Einsparungspotenzials kommen. So ist etwa der Up-to-Date-Discount nicht so attraktiv, wie häufig in den Medien dargestellt.

Microsoft ist daran interessiert, dass Anwender SA-Abos abschließen, weil sie für den Hersteller berechenbare und regelmäßige Einkünfte in einem sonst unstetig verlaufenden Lizenzgeschäft bedeuten. Deshalb ist eine Software Assurance nicht nur Bedingung für den Erwerb von bestimmten Produkten, sondern bietet auch einige Lockmittel in Form von erweiterten Rechten.

Das trifft beispielsweise zu, wenn Firmen nicht so bald auf Windows 7 migrieren wollen. Sie dürfen das auf einem neuen PC vorinstallierte Windows 7 durch eine entsprechende Edition von XP ersetzen (Downgrade-Recht). Microsoft gibt sich hier großzügiger als in der Vergangenheit, weil Kunden auch auf die vorletzte Version zurückgehen dürfen. Dieses Recht erlischt jedoch 18 Monate nach Erscheinen von Windows 7, also im April 2011, oder, falls das Service Pack 1 (SP1) vorher erscheint, dann zu diesem Termin.

Nicht betroffen davon sind Firmen, die eine Software Assurance für das Betriebssystem oder eine Volumenlizenz abgeschlossen haben. Alle anderen müssen nach Ablauf dieser Frist für ihre OEM-Lizenzen ein Upgrade über ein Volumenprogramm beziehen beziehungsweise für das vorinstallierte Windows 7 innerhalb von 90 Tagen eine Software Assurance erwerben. Damit erhalten sie ein zeitlich unlimitiertes Downgrade-Recht. Eine SA ist dabei flexibler, weil sie es erlaubt, später wieder von XP oder Vista auf Windows 7 zurückzukehren und dabei die "Enterprise"-Edition zu erwerben.

Die Lizenzbedingungen für Windows 7 ändern sich gegenüber XP in einigen Punkten und können in bestimmten Konstellationen zu erheblichen Mehrkosten führen. Das betrifft etwa Remote-Boot-Konfigurationen, bei denen Windows aus dem Netz, in der Regel von einem File-Server geladen wird. Bisher war dieses Verfahren durch OEM- und Retail-Lizenzen abgedeckt. Nun ist dafür die Lizenz Virtual Enterprise Centralized Desktop (VECD) fällig. Das Gleiche gilt für den Zugriff auf Blade-PCs im Rechenzentrum.

Die VECD wurde von Microsoft ursprünglich eingeführt, damit Benutzer auf Windows zugreifen können, das in einer virtuellen Maschine auf dem Server läuft, also für VDI-Lösungen. Wer sich für solche Desktops im Rechenzentrum interessiert, muss sich ohnehin mit der ebenfalls alles andere als leicht verständlichen VECD auseinandersetzen. Zusätzlich kompliziert wird diese, wenn man neben PCs auch Thin Clients auf den Arbeitsplätzen einsetzen oder externen Mitarbeitern Zugriff auf virtuelle Desktops gewähren möchte.

Der Autor Wolfgang Sommergut ist Betreiber der Website windowspro.de.